Der Historische Verein Schutterwald e. V. – Das Wichtigste in Kürze
Der Historische Verein Schutterwald e. V. wurde 1980 gegründet und hat seinen Sitz in Schutterwald. Er ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und setzt sich für die Erforschung, Bewahrung und Vermittlung der Geschichte unserer Gemeinde ein.
Unsere Ziele
Der Verein fördert:
- die Beschäftigung mit der Geschichte Schutterwalds
- den Erhalt von Kunst-, Kultur- und Baudenkmälern
- Heimatpflege und Volkskunde
- die Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen und geschichtlich Interessierten
Alle Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Mitgliedschaft
Mitglied werden können natürliche und juristische Personen.
Es gibt:
- ordentliche Mitglieder
- fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Der Eintritt ist jederzeit möglich; die Mitgliedschaft endet durch Austritt (zum Jahresende), Ausschluss oder Tod. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt.
Die Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht gestattet.
Beiträge und Spenden
Die Mitgliederversammlung legt den Jahresbeitrag fest.
Mitglieder erhalten in der Regel kostenlos das Jahrbuch „Die Ortenau“.
Spenden kommen vollständig dem Vereinszweck zugute.
Organe des Vereins
Der Verein besteht aus:
- Mitgliederversammlung (oberstes Organ)
- Vorstand
Die Mitgliederversammlung …
- wählt den Vorstand
- nimmt Berichte entgegen und entlastet den Vorstand
- legt die Mitgliedsbeiträge fest
- beschließt Satzungsänderungen
- wählt Kassenprüfer
- ernennt Ehrenmitglieder
- kann die Auflösung des Vereins beschließen
Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
Der Vorstand …
besteht aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
- dem/der Kassierer/in
bis zu zwei Beisitzern
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein (bis auf die Beisitzer) einzeln nach außen. Die Wahl erfolgt für drei Jahre.
Vermögen des Vereins
Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Vorstandsmitglieder erhalten keine Vergütungen, lediglich Erstattung notwendiger Auslagen.
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Wegfall des Satzungszwecks fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Schutterwald, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Ausführliche Satzung herunterladen
Unter dem folgenden Link steht die vollständige Satzung des Historischen Vereins Schutterwald e. V. als Download bereit.


