Der Historische Verein Schutterwald e. V. – Das Wichtigste in Kürze


Der Historische Verein Schutterwald e. V. wurde 1980 gegründet und hat seinen Sitz in Schutterwald. Er ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und setzt sich für die Erforschung, Bewahrung und Vermittlung der Geschichte unserer Gemeinde ein.


Unsere Ziele

Der Verein fördert:

  • die Beschäftigung mit der Geschichte Schutterwalds
  • den Erhalt von Kunst-, Kultur- und Baudenkmälern
  • Heimatpflege und Volkskunde
  • die Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen und geschichtlich Interessierten

Alle Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.


Mitgliedschaft

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen.
Es gibt:

  • ordentliche Mitglieder
  • fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Der Eintritt ist jederzeit möglich; die Mitgliedschaft endet durch Austritt (zum Jahresende), Ausschluss oder Tod. Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt.
Die Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht gestattet.


Beiträge und Spenden

Die Mitgliederversammlung legt den Jahresbeitrag fest.
Mitglieder erhalten in der Regel kostenlos das Jahrbuch „Die Ortenau“.
Spenden kommen vollständig dem Vereinszweck zugute.


Organe des Vereins

Der Verein besteht aus:

  • Mitgliederversammlung (oberstes Organ)
  • Vorstand

Die Mitgliederversammlung …

  • wählt den Vorstand
  • nimmt Berichte entgegen und entlastet den Vorstand
  • legt die Mitgliedsbeiträge fest
  • beschließt Satzungsänderungen
  • wählt Kassenprüfer
  • ernennt Ehrenmitglieder
  • kann die Auflösung des Vereins beschließen

Sie findet mindestens einmal jährlich statt.


Der Vorstand …

besteht aus:

  • dem/der Vorsitzenden
  • dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem/der Schriftführer/in
  • dem/der Kassierer/in

bis zu zwei Beisitzern
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein (bis auf die Beisitzer) einzeln nach außen. Die Wahl erfolgt für drei Jahre.


Vermögen des Vereins

Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Vorstandsmitglieder erhalten keine Vergütungen, lediglich Erstattung notwendiger Auslagen.


Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Wegfall des Satzungszwecks fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Schutterwald, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.


Ausführliche Satzung herunterladen

Unter dem folgenden Link steht die vollständige Satzung des Historischen Vereins Schutterwald e. V. als Download bereit.


 
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