„Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft!“                     

Wilhelm von Humboldt

Die Mitglieder des Historischen Vereins Schutterwald e. V. fühlen sich dieser Zukunft verpflichtet.

 

Wir arbeiten mit der politischen Gemeinde, den Kirchen, den Institutionen und Personen zusammen, die sich der Pflege des Brauchtums und der Historie Schutterwalds auf der Grundlage des Grundgesetzes verpflichtet fühlen.

 

Durch Weiterbildung und Studienfahrten ins europäische Ausland, insbesondere in unsere Nachbarländer, wollen wir die Zusammenhänge unserer Vergangenheit besser verstehen lernen.

 

Aktionen und Projekte in Kooperation mit der Schule und der Jugend stehen ebenfalls auf unserer Agenda.


Das soll uns befähigen 

 - die Vergangenheit als sie noch Gegenwart war -

zu verstehen.

 

 Urkunde Ersterwähnung Schutterwald im Jahr 1268



Beglaubigung zur Urkunde.

Übersetzung der Urkunde zur Ersterwähnung des Ortes Schutterwald aus dem Jahr 1268. (Das Original dieser Urkunde befindet sich im Archiv der Barone von Frankenstein auf Schloss Ullstadt/Franken).


 A. Durch Gottes Fügung, Äbtissin von Hohenburg und der ganze Konvent dieses Klosters tun allen, die diese Urkunde sehen, folgendes kund. Wissen sollen sie, dass wir unsere gesamten Güter zu Schophem, nämlich unseren Freihof mit allem Zugehörden samt der jährlichen Einkünften von zwei Viertel Korn, zwei Viertel feiner Weizen, drei Viertel und ein Sester Hafer, 16 Masthähne und drei Pfund 7 Pfennige, weniger 5 Schilling Bodenzinsen, rechtsgültig verkauft haben für 24 Mark, den bei dem genannten Dorf gelegenen Wald aber für 46 Mark, den Grund und Boden dieses Waldes für 20 Mark und zwar an den Herren R. von Windeck. Wir haben dies in aller Rechtsfeierlichkeit getan in der Absicht, dass es ein sehr großer Segen sei, wenn wir das Geld zum Nutzen unserer Kirche verwenden. Bedingung ist dabei, dass der schon genannte Herr R. allen Rechtsanspruch, den er etwa auf die erwähnten Güter haben könnte, freiwillig fallen lasse, falls möglicherweise der Verkauf rückgängig gemacht würde, doch ihm in allweg ohne Schaden. Hierbei waren zugegen Herr A. Abt von Schuttern, Eberhard Ritter von Windeck, Seligmann von Hofweier, Hugo von Schutterwald, S. von Zunsweier, Herr B. von Tieldorf, Ritter B. genannt Kumber, Herr C. von Landsberg, Herr W. Probst von Truttenhausen, Herr S. unser Kaplan und viele andere geeignete Männer. Zum Beweis dieser Handlung haben wir diese Urkunde mit unserem Siegel versehen lassen und dazu das Siegel erbeten von unserem ehrwürdigen Herrn H. von Gottes Gnaden Bischof von Straßburg, in dessen Autorität dieser Verkauf obiger Güter geschah und mit dessen Zustimmung. I. J. d. H. 1268, am Tage nach Barnabas des Apostels Tag. 


Anmerkungen: Barnabas, katholischer, evangelischer und anglikanischer Gedenktag am 11. Juni. Unterzeichnung dieses Vertrags also am 12. Juni 1268, dieser Tag war ein Dienstag. Die Übersetzung wurde von der Urkunde im Großen Sitzungssaal des Rathauses von Schutterwald abgeschrieben und der heutigen Rechtschreibung angepasst. Ortsnamen unverändert. Ein Kaufbrief des Walther von Geroldseck über den Kauf eines Teils des Schutterwaldes liegt aus dem Jahr 1226 vor, aber ohne Hinweis auf einen Wohnplatz Schutterwald.


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